Für Bestellungen von Lernmitteln (Schulbuch als Druckausgabe (DA) und digitales Lernmittel) in Spalte 5 - persönliches
Leihexemplar - werden Leistungsgebühren in Höhe der Gebührensätze der Lernmittelkostenentlastungsverordnung mit Abgabe
dieses Bestellscheines zur sofortigen Zahlung fällig. Falls die fälligen Leistungsgebühren für bestellte persönliche
Exemplare (Schulbuch (DA) und digitales Lernmittel) nicht termingerecht entrichtet werden, erfolgt durch die Schule
keine Bestellung. Die betreffenden Sorgeberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler sind dann zum Selbstkauf
verpflichtet.
Die Leistungsgebühr wird grundsätzlich entsprechend der Anzahl der entliehenen Lernmittel erhoben. Sie beträgt 3 Euro je
Einheit und pro Jahr.
Bei Geltendmachung von verringerten Leistungsgebührsätzen gemäß Lernmittelkostenentlastungsverordnung werden zur
Feststellung der Anspruchsberechtigung Selbstauskünfte verlangt. Mit Ihrem Klick bestätigen Sie gleichzeitig, dass die
Voraussetzungen für die vorstehend geltend gemachten Minderungstatbestände zutreffend sind. Eine Überprüfung der Angaben
bleibt vorbehalten. Bei festgestelltem vorsätzlichem Missbrauch wird Strafanzeige erstattet.
K = Kaufexemplar
Die hier bereits durch K gekennzeichneten Lernmittel können nicht ausgeliehen werden und sind insofern käuflich zu erwerben.
S = Schulexemplar
Die hier gekennzeichneten Lernmittel stehen gebührenfrei in Form von Klassensätzen ausschließlich für eine Nutzung im Unterricht zur Verfügung.
L = persönliches Leihexemplar (Schulbuch (DA) und digitales Lernmittel)
Bitte kreuzen Sie in Spalte L an, welche der ausleihbaren Lernmittel Sie als persönliches Leihexemplar gebührenpflichtig ausleihen möchten.